01. Teilnahmeberechtigte Personen
Was sind die Voraussetzungen für die Teilnahme am CUSL-Programm?
Die bisher einzige Voraussetzung ist, dass Sie für das Studium der Rechtswissenschaften an der juristischen Fakultät der Universität zu Köln eingeschrieben sind.
Es gibt insbesondere keinen Notendurchschnitt, der von Ihnen erreicht werden muss, um zur Teilnahme zugelassen zu werden.
Was Ihre Englischkenntnisse angeht, so wird von Ihnen erwartet, einer Vorlesung auf Englisch folgen zu können und diese durch Ihre aktive mündliche Mitarbeit zu bereichern. Es unterliegt Ihrer eigenen Einschätzung, ob Sie diese Voraussetzung erfüllen.
Können Erasmus-Studierende am CUSL-Programm teilnehmen?
Kann ich CUSL auch nach dem ersten Staatsexamen absolvieren?
Solange Sie an der juristischen Fakultät immatrikuliert sind, sei es als Promotions- oder Masterstudierender, ist dies grundsätzlich möglich.
02. Anmeldung zu CUSL
Wann kann ich mit dem CUSL-Programm beginnen?
Sie können jederzeit mit dem CUSL-Programm beginnen, d.h. sowohl im Winter- als auch im Sommersemester und in jedem beliebigen Fachsemester. Allerdings wird empfohlen, nicht im 1. Semester mit CUSL zu beginnen, da zunächst Kenntnisse im deutschen Recht erworben werden sollen, die dann rechtsvergleichend eingesetzt werden können. Siehe hierzu auch die Empfehlung zur Kurswahl beim jeweiligen Veranstaltungsplan.
Wie kann ich mich anmelden? Bekomme ich eine Bestätigungsmail?
Bitte füllen Sie das Registrierungsformular aus, das Sie hier finden können. Beachten Sie bitte, dass die Anmeldung nur einmalig zu erfolgen hat und nicht zu jedem Semesterbeginn erneut vorgenommen werden muss.
Beachten Sie auch, dass wir es aufgrund der Vielzahl der Anmeldungen, die wir erhalten, organisatorisch nicht bewältigen können, jede Anmeldung zu bestätigen. Sie bekommen in der Regel eine elektronisch generierte Eingangsbestätigung an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse. Falls Sie nichts Gegenteiliges von uns hören und auf Ihrer Seite keine technischen Schwierigkeiten aufgetreten sind, können Sie also davon ausgehen, dass Ihre Anmeldung erfolgreich war.
Ist die Registrierung für das CUSL-Programm verpflichtend?
Ja, für die Teilnahme am Programm ist eine Registrierung zwingend erforderlich.
03. Abmeldung/Nichtbeendigung
Wenn ich mich zum CUSL-Programm angemeldet habe und mich dann doch entscheiden sollte, es nicht fortzuführen, was soll ich tun?
Eine Email an den Lehrstuhl genügt.
Was passiert, wenn ich mich für das CUSL-Programm anmelde, es jedoch nicht abschließe?
Es wäre nett, wenn Sie uns dies per Email wissen lassen würden. Ansonsten gibt es keinerlei Konsequenzen, da die Anmeldung zum CUSL-Programm lediglich administrativen Zwecken dient.
04. Leistungsnachweise/Prüfungen
Wo kann ich mich für die Prüfungen anmelden?
Für die Prüfungen melden Sie sich bitte über das Anmeldeformular an, das Sie hier finden.
Bestehen Besonderheiten bei der Prüfungsanmeldungen für Teilnehmer*innen der LL.M.-Programme?
Grundsätzlich nein. Prüfungsteilnehmer*innen universitärer LL.M.-Programme melden sich zu den regulären CUSL-Prüfungen ebenfalls über das Anmeldeformular an, NICHT jedoch über KLIPS (Schwerpunktklausuren).
Kann ich Prüfungen auch an anderen Terminen als den vom Lehrstuhl vorgesehenen schreiben?
Aufgrund des studienbegleitenden Charakters des CUSL-Programms sind mögliche Überschneidungen von CUSL-Veranstaltungs- und/oder Prüfungsterminen mit solchen des Regelstudiums unsererseits nicht auszuschließen.
Ist es möglich eine Bescheinigung über das Bestehen einer Prüfung zu erhalten, auf der die Note nicht angegeben ist?
Nein, dies ist aus prüfungsrechtlichen Gründen leider nicht möglich.
Ist es möglich eine Bescheinigung über die Teilnahme eines CUSL-Kurses ohne das Bestehen der Abschlussprüfung zu erhalten?
Nein, dies ist grundsätzlich nicht möglich.
Kann ich mir ein current standing über meinen bisherigen Leistungsstand im CUSL-Programm ausstellen lassen?
Ja, Sie können sich zwecks Stipendien- oder Jobbewerbung gerne ein current standing ausstellen lassen. Diese Anfrage hat per Email an den Lehrstuhl zu erfolgen. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung Ihrer Anfrage bis zu zwei Wochen in Anspruch nehmen kann, unabhängig von persönlichen Fristen.
Wo erfahre ich die Prüfungsergebnisse?
Im Rahmen unserer administrativen Ressourcen werden die Ergebnisse auf unserer Internetseite veröffentlicht. Wir bitten jedoch von Anfragen abzusehen, wann die Prüfungsergebnisse vorliegen. Dies ist in der Regel nicht vor Ende der Semesterferien der Fall.
Weiterhin können wir Ihnen aus Datenschutzgründen Ihre Ergebnisse weder per Telefon noch per Email mitteilen. Wir bitten auch hier von Anfragen abzusehen.
Was kann ich tun, wenn ich mit der Bewertung einer Einzelleistung nicht zufrieden bin?
Sie können in Ihre Bearbeitung Einsicht nehmen. Wenn nötig besteht die Möglichkeit zur schriftlichen und begründeten Remonstration innerhalb einer Frist von einem Monat nach Bekanntgabe des Ergebnisses auf dieser Internetseite.
Kann ich mir für CUSL Leistungsnachweise anrechnen lassen, die ich im englischsprachigen Ausland erworben habe?
Leistungsnachweise von ausländischen Universitäten werden grds. NICHT für das CUSL Programm angerechnet. Eine Ausnahme hierzu besteht für den Austausch mit der Duquesne University in Pittsburgh.
Kann ich mir für CUSL Leistungsnachweise anrechnen lassen, die ich an einer deutschen Universität erworben habe?
Leistungsnachweise von anderen deutschen Universitäten werden für CUSL grundsätzlich nicht angerechnet.
Kann ich die Prüfungen beliebig oft wiederholen? Gibt es Verbesserungsversuche?
Die Prüfung kann bis zum Bestehen beliebig oft wiederholt werden, sofern der Kurs im jeweiligen Semester auch angeboten wird. Im CUSL-Programm gibt es allerdings keine Verbesserungsversuche. Dies gilt auch für den Fall, dass zunächst nur einzelne Scheine als Fremdsprachenqualifikationsnachweise erworben werden und zu einem späteren Zeitpunkt die Registrierung zum CUSL-Programm erfolgt. Ihre zuvor erbrachten Leistungen werden im CUSL-Programm angerechnet.
Der Ausschluss von Verbesserungsversuchen bezieht sich auf die Wertung im CUSL-Programm selbst. Die etwaige Anrechnung einer wiederholt abgelegten CUSL-Prüfung bspw. in einem binationalen Studiengang hängt von der Prüfungsordnung Ihres Studiengangs bzw. der Studiengangskoodination ab.
Kann eine Übersicht meiner Leistungen umgerechnet in Credit Points ausgestellt werden?
Solch eine Übersicht wird durch den Lehrstuhl nicht ausgestellt. Bitte wenden Sie sich an die jeweiligen Dekanate/Prüfungsämter, um Ihre CUSL-Noten in Credit Points konvertieren zu lassen.
05. Studienplan/-verlauf
Kann ich das Programm auch schneller oder langsamer absolvieren?
Ja, Sie können Ihr Tempo selbst bestimmen. Die Absolvierung in vier Semestern ist lediglich eine Empfehlung, da wir nicht garantieren können, dass alle für die Erlangung des Zertifikats notwendigen Scheine innerhalb einer geringeren Semesterzahl angeboten werden.
Wie viele Semesterwochenstunden pro Semester muss ich CUSL-Veranstaltungen besuchen?
Es gibt weder eine Mindest- noch eine Höchstzahl. Allerdings wird empfohlen, jeweils 2 CUSL-Kurse über vier Semester zu besuchen, da das CUSL-Programm als Ergänzung zum normalen Studium des deutschen Rechts gedacht ist. Siehe hierzu auch die Empfehlung zur Kurswahl beim jeweiligen Veranstaltungsplan.
Schaffe ich es, CUSL neben dem regulären rechtswissenschaftlichen Studium zu absolvieren?
Da Sie CUSL sehr flexibel gestalten können, bestehen hier keine Bedenken von unserer Seite. So können Sie zum Beispiel auch nur eine einzige CUSL-Veranstaltung pro Semester besuchen und das Programm auf 8 Semester strecken. Bereits mehr als 450 Absolvent*innen haben das Programm bereits abgeschlossen (Stand WS 20/21).
Allgemeine Aussagen sind hier jedoch schwierig und viel hängt von Ihrer persönlichen Lebenssituation, Arbeitsweise und Belastbarkeit ab. Hier liegt es an Ihnen, diese kritisch zu hinterfragen, was auch generell von Ihnen im rechtswissenschaftlichen Studium erwartet wird.
06. Beantragung des Zertifikats
Wann erhalte ich das Zertifikat?
Das Zertifikat erhält auf Antrag, wer alle erforderlichen Leistungsnachweise erbracht hat.
Wie beantrage ich das Zertifikat, wenn ich alle Leistungen erbracht habe?
Die Ausstellung des CUSL Zertifikats ist von den Studierenden per Email unter Angabe des Namens, der Matrikelnummer und aller bestandenen Klausuren mit den jeweiligen Semestern der Belegung (aus Gründen der Kontrolle) zu beantragen. Planen Sie für die Beantragung Ihres Zertifikats bitte eine Bearbeitungszeit von bis zu 6 Wochen ein.
07. Fremdsprachennachweis und Schlüsselqualifikation
Wozu wird der Fremdsprachennachweis benötigt?
Der Fremdsprachennachweis ist eine Zulassungsvoraussetzung für die staatliche Pflichtfachprüfung (§ 7 Abs. 1 Nr. 3 JAG NRW). Weitere Informationen zur dortigen Verfahren entnehmen Sie bitte den Angaben auf den Seiten der jeweiligen Justizprüfungsamter (z. B. für das Justizprüfungsamt Köln unter: https://www.olg-koeln.nrw.de/aufgaben/justizpruefungsamt/003_staatl-pflichtfachpruefung/index.php). Bitte beachten Sie: Das CUSL-Zertifikat selbst gilt auch als Fremdsprachennachweis und kann entsprechend verwendet werden. Ein zusätzlicher Fremdsprachennachweis wird in dem Fall nicht erteilt.
Können Leistungen einzelner CUSL-Kurse, insbesondere Introduction to US Law and Terminology, sowohl als Fremdsprachennachweis als auch als Schein im Rahmen des CUSL-Programms gewertet werden?
Ja. Für jeden einzelnen im Rahmen des CUSL-Programms angebotenen Kurs kann die Ausstellung eines Fremdsprachenqualifikationsnachweises beantragt werden. Soweit zunächst nur einzelne Scheine als Fremdsprachenqualifikationsnachweise erworben werden und zu einem späteren Zeitpunkt die Registrierung zum CUSL-Programm erfolgt, werden Ihre zuvor erbrachten Leistungen im CUSL-Programm angerechnet. Im CUSL-Programm gibt es bis zum Bestehen einer Prüfungsleistung beliebig viele Wiederholungsversuche, jedoch keine Verbesserungsversuche.
Bitte beachten Sie zudem, dass auch die erfolgreiche Teilnahme am gesamten CUSL-Programm in der Regel als Fremdsprachennachweis gem. § 7 Abs.1 Nr.3 JAG gilt, selbst wenn aufgrund dieses Leistungsnachweises bei der Anmeldung zum ersten Examen ein Semester für den Freiversuch unberücksichtigt bleibt. Rechtsverbindliche Auskünfte hierzu erteilt Ihnen jedoch ausschließlich das zuständige Justizprüfungsamt in einer Einzelfallprüfung Ihres Sachverhalts. Wir empfehlen deshalb für Ihre Studienplanung, schon frühzeitig das JPA zu kontaktieren.
Können Leistungen einzelner CUSL-Kurse, insbesondere Practice Skills for Lawyers, sowohl als Schlüsselqualifikation für das Grundstudium als auch als Schein im Rahmen des CUSL-Programms gewertet werden?
Nein. In manchen (Soft-Skill-)Kursen kann bei erfolgreichem Abschluss mit den jeweiligen Voraussetzungen eines Kurses (z. B. Assignments) eine Bescheinigung zur Erlangung einer Schlüsselqualifikation ausgestellt werden. Dieser Kurs kann dann nicht mehr als Leistung für das CUSL-Zertifikat oder als Fremdsprachenqualifikationsnachweis gewertet werden. Ob ein CUSL-Kurs für den Erhalt einer Schlüsselqualifikation in Frage kommt, kann der jeweiligen Kursbeschreibung in KLIPS entnommen werden. Bspw. müssen Sie bei Beantragung des Nachweises über die erfolgreiche Teilnahme am Kurs Practice Skills for Lawyers vorher entscheiden, ob Sie ihn als Schlüsselqualifikation anrechnen lassen möchten oder als Wahlfach für das CUSL-Zertifikat und falls benötigt auch als Fremdsprachennachweis.
08. KLIPS
Ich habe Probleme mit der Anmeldung bei KLIPS. Was kann ich tun?
Setzen Sie sich bitte mit dem KLIPS-Büro in Verbindung. Wir können Ihnen hier nicht weiterhelfen.
Muss ich mich für die Vorlesungen im Rahmen des CUSL-Programms bei KLIPS anmelden?
Für die Teilnahme an Veranstaltungen des CUSL-Programms ist die zwingende Anmeldung zum jeweiligen Kurs in KLIPS notwendig. Soweit Ausnahmen bestehen, werden diese für einzelne Kurse gesondert bekannt gegeben.
09. Schwerpunktveranstaltungen im Rahmen des CUSL-Programms
Ich habe eine generelle Frage zu den CUSL-Veranstaltungen, die auch im Schwerpunkt gewertet werden?
Bitte wenden Sie sich hierzu frühzeitig an das Juristische Prüfungsamt der Universität zu Köln und an das Justizprüfungsamt. Da es sich hier um Examensleistungen handelt, können nur diese Stellen Ihnen rechtsverbindliche Auskünfte geben.
Können bereits bestandene CUSL-Veranstaltungen erneut für den Schwerpunkt belegt werden?
Leider ist eine erneute Belegung bereits bestandener Kurse im Rahmen des Schwerpunkts nicht möglich. Bei weiteren Rückfragen wenden Sie sich bitte direkt an das Prüfungsamt.
10. Freisemester
Was muss ich tun, damit ich durch CUSL ein Freisemester auf den Freischuss angerechnet bekomme?
Sie müssen das CUSL-Zertifikat erhalten und dieses dann bei Ihrem zuständigen Justizprüfungsamt einreichen. Rechtsverbindliche Auskünfte hierzu erteilt Ihnen jedoch ausschließlich das zuständige Justizprüfungsamt in einer Einzelfallprüfung Ihres Sachverhalts. Wir empfehlen deshalb für Ihre Studienplanung, schon frühzeitig das JPA zu kontaktieren.
Kann ich Leistungen aus dem CUSL-Zertifikat für ein Freisemester und den Schwerpunkt verwenden?
Nein. Die Nichtberücksichtigung eines Fachsemesters bei Vorlage eines CUSL-Zertifikats erfolgt gemäß § 25 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 JAG NRW. Im Zusammenhang mit der Antragstellung bzw. spätestens im Rahmen der Meldung zur staatlichen Pflichtfachprüfung wird von den Kandidat*innen eine schriftliche Versicherung erbeten, dass die Leistungen aus dem Fremdsprachenzertifikat nicht zugleich zum Beleg der Voraussetzungen des § 7 Abs. 1 Nr. 2 oder des § 28 Abs. 3 Satz 3 JAG eingesetzt wurden oder in Zukunft eingesetzt werden, Verbot der Doppelverwertung, § 25 Abs. 4 JAG NRW.
Nach § 25 Abs. 4 Satz 2 JAG NRW dürfen auch die auf die Fremdsprachenveranstaltung entfallenden Stunden nicht im Rahmen der notwendigen Stunden des Schwerpunktbereichs Berücksichtigung finden.
11. Erasmus-Studierende
Ist es für Erasmus-Studierende möglich das CUSL-Programm innerhalb eines Semesters zu absolvieren?
Wir können Ihnen dies nicht garantieren, da nicht alle Pflichtveranstaltungen in jedem Semester angeboten werden, sondern lediglich in einem zweisemestrigen Turnus. Falls Sie es jedoch trotzdem schaffen, alle Pflichtkurse in einem Semester zu absolvieren, so erhalten Sie auch das Zertifikat.
Ist es für Erasmus-Studierende möglich, an die Universität zu Köln zurückzukehren, um das CUSL-Programm zu beenden?
Wenn Sie an die Universität zu Köln als an der juristischen Fakultät eingeschriebener Studierender zurückkehren (z.B. im Rahmen des LL.M.-Programms), so werden Ihnen schon absolvierte Leistungsnachweise im Rahmen des CUSL angerechnet und Sie können das CUSL-Programm beenden.
Meine Heimatuniversität akzeptiert nur Nachweise über erhaltene Credit Points. Was kann ich tun?
Bitte wenden Sie sich mit Ihrem Prüfungsergebnis direkt an das ZIB-Jura. Dort kann Ihnen eine entsprechende Bescheinigung erstellt werden.
Mein Prüfungsergebnis muss in KLIPS eingefügt werden. Was kann ich tun?
Bitte wenden Sie sich mit Ihrem Ergebnis direkt an das ZIB-Jura. Dort kann eine entsprechende Eintragung vorgenommen werden.
12. Sonstiges
Was bedeutet (A-J) und (K-Z) hinter Introduction to US Law and Terminology? Ist das Fach vierstündig? Kann ich auch die andere Vorlesung, die nicht mit meinem Nachnamen übereinstimmt, besuchen?
Die Buchstabenbereiche verweisen wie in Ihren Grundstudiumsveranstaltungen auf eine Gruppeneinteilung nach Nachnamen. Sie dient der Reduzierung der Gruppengröße. Beginnt Ihr Nachname mit einem Buchstaben zwischen A und J besuchen Sie bitte die entsprechende Veranstaltung. Eine identische Veranstaltung wird dann für Studierende zwischen K und Z angeboten.
Die Veranstaltung ist trotzdem lediglich zweistündig, d.h. Sie müssen nicht bei beiden Veranstaltungen anwesend sein.
Wir bitten Sie, sich möglichst an diese Namenseinteilung zu halten. Falls Sie jedoch Stundenplankollisionen oder andere triftige Gründe haben, so können Sie auch die andere Vorlesung besuchen, der Sie eigentlich nicht zugeteilt sind.
Kann ich alte Klausuren zur Klausurvorbereitung im Lehrstuhl einsehen?
Nein, das ist nicht möglich.
Ist es auch möglich, CUSL-Kurse zu besuchen ohne das Zertifikat ablegen zu wollen?
Ja, dies ist problemlos möglich.
Inwiefern ist das CUSL-Programm mit Studiengängen mit Doppelabschluss (DFM-Programm, Englisch-Deutscher Bachelorstudiengang, Deutsch-Türkischer Bachelorstudiengang, Deutsch-Italienischer Bachelorstudiengang etc.) kompatibel?
Sind Sie an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität zu Köln immatrikuliert, können Sie das CUSL-Programm grundsätzlich besuchen. Das bedeutet, dass Sie das CUSL-Programm flexibel auch vor oder nach Ihrem Studium an unseren ausländischen Partneruniversitäten abschließen können. Es gibt jedoch keine Garantie, dass ein Abschluss des CUSL-Programms in weniger als vier aufeinander folgenden Semestern möglich ist. Entsprechend frühzeitig sollten Sie demnach den Besuch der CUSL-Kurse auf Ihren individuellen Stundenplan abstimmen.
Eine in Credit Points umgerechnete Leistungsübersicht wird durch den Lehrstuhl nicht ausgestellt. Das ZIB Jura oder die jeweiligen Dekanate/Prüfungsämter konvertieren Ihre CUSL-Noten in Credit Points. Wenn nötig, kann von dort aus auch eine Eintragung Ihrer Prüfungsergebnisse in KLIPS erfolgen.
Im Übrigen wird auf die restlichen Fragen des FAQ verwiesen.
Ist es möglich CUSL-Klausuren abzulegen, während man an der Universität zu Köln beurlaubt ist (z.B. während eines Auslandssemesters)?
Nein, leider nicht. Eine Anrechnung von Leistungen während eines Urlaubssemesters ist nicht möglich.
Können im Ausland erbrachte Leistungen im Rahmen des CUSL-Programms anerkannt werden?
Im Ausland erbrachte Leistungen werden nur in begründeten Einzelfällen im CUSL-Programm anerkannt. Die Grundvoraussetzungen sind, dass Sie nachweislich eine Prüfungsleistung erbracht haben, der Kurs von einem in den USA lizensierten Anwalt geleitet wurde und dass sich der Kurs mit einem jeweiligen Kurs des CUSL-Programms inhaltlich deckt. Dies setzt voraus, dass der Kurs im Rahmen eines Graduate-Programms (etwa an einer Law School) ausgerichtet wurde. Sollten diese Grundvoraussetzungen zunächst erfüllt sein, könnten Sie einen formlosen Antrag (mit dem entsprechenden Nachweisen) per Email stellen. Dieser wird dann weiter im Einzelfall geprüft und Sie erhalten über die Entscheidung zur Anrechnung zeitnah Rückmeldung.
Für den Austausch Studierender der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität zu Köln mit der Duquesne University School of Law, Pittsburgh, gilt hierzu eine Sonderregel nach welcher eine Leistungsanrechung grds. möglich ist. Weitere Einzelheiten werden im Rahmen des Austauschprogramms bekanntgegeben.
Kann ich einen erfolgreich absolvierten CUSL-Kurs auch für das Environmental Law Certificate anrechnen lassen?
Nein. Eine Doppelanrechnung von Kursen für das CUSL-Programm und das Environmental Law Certificate, die in beiden Programmen angeboten werden, ist ausgeschlossen.