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Comparative Law

Ziel dieses Seminares ist es, Vergleiche aus einer klaren, eindeutigen Perspektive statt aus einer neutralen Position zu ziehen. Demnach übersetzt der Komparatist/ die Komparatistin während des Prozesses des Vergleichens meist eine fremde Rechtskultur in in seine/ ihre eigene. Nach erfolgreichem Seminarabschluss sollten die Studierenden die Rechtsvergleichung als eigenständiges Fach verstehen, klar zwischen einer Gegenüberstellung und einem Vergleich unterscheiden können und in der Lage sein, die Grundlagen der Rechtsvergleichung auf ihre Rechtspraxis anwenden zu können.

Das Seminar beginnt mit einer Einführung zu dem Begriff der Rechtsgeschichte und ihrer Geschichte. Untersuchungsaspekte sind die Funktionen und Ziele der heutigen Rechtsvergleichung, sowie ihre Methoden. Das Seminar schließt mit Vorlesungen über die Rechtsvergleichung als Übersetzung und der praktischen Anwendung der Rechtsvergleichung ab.

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