Environmental Law: Basics and Comparative Studies
Das Umweltrecht existiert als eigenständiges Studienfach seit ungefähr 1970. Seitdem wurden hierzu Gesetze von Ländern wie Indien und Deutschland, den Vereinigten Staaten und vielen anderen Ländern auf der Welt erlassen. Was man sich über diesen Zeitpunkt bewusst werden sollte, ist, dass das Umweltrecht aus den gesellschaftlichen Ereignissen der 1960er Jahre, die selbst ein Ergebnis der sozialen Missstände waren, entstanden ist. Einige der sozialen Unruhen entstanden aufgrund des weltweiten Bewusstseins darüber, dass die industriellen Verfahren, welche das rasche Wachstum des Wohlstandes ermöglichten, auf Kosten der Sozial- und Naturwelten erfolgten. In der ersten Generation entstand das Umweltrecht daher als ein Versuch, konkrete Rechtsinstrumente zur Erhaltung der natürlichen Ressourcen und dem Schutz der menschlichen Gesundheit, sowie der Naturwelt bereitzustellen. In der zweiten Generation beinhaltet das Umweltrecht nun aufgrund des Grundsatzes der nachhaltigen Entwicklung auch noch wirtschaftliche und soziale Anliegen. Es ist auch in dieser zweiten Generation des Umweltrechts, dass wir erkennen, dass ökologische Probleme weltweit vorkommen und auf unterschiedliche Art und Weise von verschiedenen Ländern durch Gesetze gelöst werden können.
Das Werk " Environmental Law Across Cultures" von Prof. Junker kann im Netzwerk und im VPN der Universität zu Köln hier digital bezogen werden: https://www.taylorfrancis.com/books/environmental-law-across-cultures-kirk-junker/e/10.4324/9780429397615