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Introduction to US Law and Terminology

Die Vorlesung „ Introduction to US Law and Terminology “ hat sich die Untersuchung historischer, theoretischer und praktischer Unterschiede zwischen dem US-Amerikanischen Common Law System und dem deutschen Rechtssystem zum Ziel gesetzt.

Der Kurs lässt sich in drei wesentliche Stränge unterteilen. Zu Beginn werden mittels anregender Diskussionen ausführliche Erkenntnisse über die natürliche Struktur des Common Law Systems, die historische Entwicklung in Großbritannien und seinen prägenden Einfluss auf das US-Amerikanische Rechtssystem erarbeitet.  Hierbei wird stets auf die Vermittlung eines grundlegenden Vokabulars in Englisch als internationale Rechtssprache geachtet.
Im Anschluss an die Einführung in die Strukturen des Common Law Systems liegt der Fokus der Vorlesung dann auf der Vermittlung von Grundkenntnissen in speziellen US-Amerikanischen Rechtsgebieten – wie beispielsweise Deliktrecht, Strafrecht, Vertragsrecht, Familienrecht und  Eigentumsrecht. Schließlich konzentriert sich die Vorlesung auf die Verfassung der Vereinigten Staaten und die einzigartige Rolle des Bundesgerichtshofs. In Verbindung damit werden Themen wie Presse- und Meinungsfreiheit, die Trennung von Staat und Kirche, das Recht auf Privatsphäre, die Rechtsstaatlichkeit, grausame und unübliche Bestrafungen und die Todesstrafe vorgestellt und diskutiert.

Die Vorlesung wird ausschließlich auf Englisch gehalten. Trotz ständiger Bemühungen seitens des Lehrstuhls, möglichst alle vorlesungsrelevanten Materialien für nicht Muttersprachler auch in deutscher Sprache bereitzustellen, ist ein fundiertes Verständnis der englischen Sprache unabdingbar. Der erfolgreiche Besuch der Vorlesung mit bestandener Abschlussprüfung wird als Fremdsprachenkompetenznachweis gemäß §3 Abs. 4 StudPrO anerkannt.

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