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US Environmental Law

In den Vereinigten Staaten von Amerika ist Umweltrecht seit ca. 1970 eine eigene Rechtsdisziplin. Seitdem findet man verfassungsrechtliche Regelungen, Gesetze, verwaltungsrechtliche Bestimmungen und rechtsverbindliche Gerichtsentscheidungen im Rechtssystem auf Bundesebene sowie in den Bundestaaten, die ausschließlich dem Thema „Umwelt“ zugeordnet werden. Zuvor wurden bereits einige Probleme behandelt, aber nicht unter diesem einen Oberbegriff, sondern bspw. als Teil des Schuldrechts oder Immobilienrechts. Man sollte erkennen, dass dieses Rechtsgebiet, nun bekannt als „öffentliches Umweltrecht“, wie jedes Rechtsgebiet, aufgrund von konkret identifizierten sozialen Bedürfnissen geschaffen wurde – sowohl national als auch international. Einige dieser sozialen Bedürfnisse zeigten sich in sozialer Unruhe aufgrund der neuen Erkenntnis, dass die industriellen Prozesse zwar schnelles Wachstum ermöglichen, jedoch auf Kosten der sozialen und natürlichen Bereiche. Diese Themen sind nun vor allem aufgrund der Klimakrise wieder aufgetaucht. In seiner ersten Generation war das Umweltrecht ein Versuch, dem Schutz von natürlichen Ressourcen und dem Erhalt von Mensch und Natur spezielle juristische Werkzeuge zu bieten. In seiner zweiten Generation umfasst das Umweltrecht nun dank des Prinzips der nachhaltigen Entwicklung auch ökonomische und soziale Interessen.

Ziele
Mit erfolgreichem Abschluss dieses Kurses in US-Umweltrecht, sollten die Studierenden:

  1. Die Funktion des Rechts verstehen, bei der Lösung von Problemen der Gesellschaft der USA bezüglich der Ausbeutung der Natur durch den Menschen, wobei diese Probleme der Gesellschaft durch die Natur- und Sozialwissenschaften dargestellt werden.
  2. Einige Quellen des US-Umweltrechts kennenlernen, darunter auch Bundes- und bundesstaatliche Verfassungen, Gesetze, Verwaltungsvorschriften und rechtsverbindliche Gerichtsurteile der Bundes- und bundesstaatlichen Gerichte.
  3. Einige US-Institutionen des Umweltrechts kennenlernen, darunter Bundes- und bundesstaatliche Gesetzgebungen, exekutive Verwaltungsbehörden und wissenschaftliche Institute.
  4. Bessere Jurist*innen in ihrem eigenen Rechtssystem werden, indem sie ein fremdes System untersucht haben. Dies ist das Hauptziel jedes rechtsvergleichenden Studiums.

 

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